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Krypto und Steuern: Was die Pläne zur Abschaffung der einjährigen Haltefrist bedeuten

Aug 03, 2026

Rund 8,9 Millionen Menschen in Deutschland halten Bitcoin oder andere Kryptowährungen. Für sie könnte sich steuerlich einiges ändern: Bundesfinanzminister Lars Klingbeil plant, die einjährige Haltefrist abzuschaffen und Gewinne aus Digitalwährungen künftig wie Aktiengewinne zu besteuern. Ein Gesetz gibt es bislang nicht. Wer investiert ist, sollte die Entwicklung dennoch im Blick behalten.

Die aktuelle Rechtslage

Kryptowährungen im Privatvermögen gelten steuerlich als sonstige Wirtschaftsgüter. Ihre Veräußerung fällt damit unter die privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Daraus ergeben sich zwei Grundregeln:

  • Haltedauer über einem Jahr: Der Gewinn bleibt vollständig steuerfrei, unabhängig von seiner Höhe.
  • Haltedauer bis zu einem Jahr: Der Gewinn unterliegt dem persönlichen Einkommensteuersatz. Es gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen. Wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.

Dieselbe Systematik greift übrigens auch bei Gold, Luxusuhren, Oldtimern und Kunstgegenständen. Kryptowährungen sind steuerlich also kein Sonderfall, sondern folgen einer allgemeinen Regel für Wertgegenstände im Privatvermögen.

Zu beachten ist außerdem: Als Veräußerung gilt nicht nur der Verkauf gegen Euro. Auch der Tausch einer Kryptowährung in eine andere und die Bezahlung einer Ware mit Coins lösen einen steuerlich relevanten Vorgang aus. Für die Zuordnung der Anschaffungszeitpunkte wird regelmäßig die Verbrauchsfolge nach dem Prinzip First in, First out angewendet.

Was geplant ist

Nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums soll die einjährige Haltefrist für Digitalwährungen entfallen. Gewinne würden dann wie Erträge aus Aktien behandelt, also mit der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Entscheidend ist der Status dieses Vorhabens: Es handelt sich um einen politischen Plan, nicht um geltendes Recht. Zahlreiche Punkte sind offen, insbesondere die Frage nach Übergangsregelungen für Bestände, die bereits vor einer möglichen Gesetzesänderung erworben wurden. Ebenso ungeklärt ist, ob die Koalitionspartner das Vorhaben mittragen, nachdem im Koalitionsvertrag festgehalten wurde, keine Steuern zu erhöhen.

Wie verbreitet Kryptowährungen tatsächlich sind

Eine repräsentative Befragung von YouGov im Auftrag der Beratungsgesellschaft BearingPoint liefert dazu ein aufschlussreiches Bild. Danach besitzen 12,8 Prozent der Erwachsenen in Deutschland digitale Coins. Weitere 4,9 Prozent haben sich bereits wieder zurückgezogen, 11,4 Prozent denken über einen Einstieg nach. Zugleich schließen 67,4 Prozent einen Kauf grundsätzlich aus.

Auffällig sind die Unterschiede zwischen den Gruppen: Bei Männern hält knapp jeder Fünfte digitale Anlagen, bei Frauen nicht einmal jede Dreizehnte. In der Altersgruppe der 25 bis 34 Jährigen liegt die Quote bei 28,4 Prozent, während das Thema für die über 55 Jährigen kaum eine Rolle spielt. Innerhalb der Anlagen dominiert Bitcoin mit rund drei Vierteln, gefolgt von Ethereum mit gut einem Drittel und Solana mit gut einem Fünftel.

Bemerkenswert ist auch die Risikoeinschätzung. Nur etwa 5 Prozent halten Kryptowährungen für einen verlässlichen Wertspeicher in Krisenzeiten. Rund ein Drittel der Gesamtbevölkerung ordnet sie als hochspekulatives Produkt ein, und selbst unter den aktiven Anlegern sehen etwa 38 Prozent ihr Engagement in erster Linie als Spekulation.

Die Debatte um die Haltefrist

Das Vorhaben ist politisch umstritten. Mehr als 40 Prozent der Befragten und über 70 Prozent der aktiven Kryptoinvestoren gehen davon aus, dass ein Wegfall der Haltefrist die Attraktivität dieser Anlageklasse deutlich mindern würde. 37,6 Prozent sprechen sich dafür aus, langfristige Anleger steuerlich besser zu stellen als kurzfristig Handelnde, 24,2 Prozent lehnen das ab. Unter den Kryptobesitzern liegt die Zustimmung bei 80,8 Prozent. Gleichzeitig trauen sich gut 39 Prozent der Befragten mangels Fachwissens kein Urteil über das sinnvollste Steuermodell zu.

Aus der Branche kommt Kritik. Robert Bosch, globaler Leiter Financial Services bei BearingPoint, verweist darauf, dass die steuerliche Behandlung mehr sei als eine technische Detailfrage. Sie beeinflusse die Verlässlichkeit des Marktes und die Position Deutschlands im internationalen Wettbewerb um digitale Finanzinnovationen. Für eine dauerhafte Akzeptanz digitaler Vermögenswerte brauche es Vertrauen, Verständlichkeit und einen belastbaren institutionellen Rahmen.

Befürworter der Reform verweisen demgegenüber auf die Gleichbehandlung der Anlageklassen: Wer Aktien verkauft, zahlt unabhängig von der Haltedauer Abgeltungsteuer. Warum digitale Vermögenswerte anders behandelt werden sollten, ist aus dieser Sicht begründungsbedürftig.

Was Anleger jetzt konkret tun sollten

Solange kein Gesetzentwurf vorliegt, gilt die bestehende Rechtslage unverändert weiter. Sinnvoll ist es dennoch, die eigene Ausgangslage zu ordnen:

  • Transaktionshistorie vollständig sichern. Anschaffungszeitpunkte, Anschaffungskosten, Tauschvorgänge und Wallet Übertragungen sollten lückenlos dokumentiert sein. Wer Handelsplätze wechselt oder Konten schließt, verliert diese Daten schnell. Die Finanzverwaltung hat die Mitwirkungs und Aufzeichnungspflichten in diesem Bereich zuletzt konkretisiert.
  • Anschaffungszeitpunkte kennen. Welche Bestände die Jahresfrist bereits überschritten haben und welche nicht, ist die Grundlage jeder weiteren Überlegung.
  • Staking und Lending gesondert betrachten. Erträge aus solchen Aktivitäten werden steuerlich eigenständig beurteilt und folgen nicht automatisch derselben Logik wie der reine Verkauf.
  • Gewerblichkeit prüfen. Bei hoher Handelsfrequenz, Fremdkapitaleinsatz oder Mining kann die Grenze zum Gewerbebetrieb überschritten sein. Dann gelten völlig andere Regeln.

Was wir ausdrücklich nicht tun: Wir geben keine Empfehlung, ob und wann Sie kaufen oder verkaufen sollten. Das ist eine Anlageentscheidung, keine steuerliche. Unsere Aufgabe ist es, die steuerlichen Folgen der Entscheidung zu beurteilen, die Sie treffen.

Fazit

Die geplante Angleichung an die Aktienbesteuerung ist derzeit eine politische Absichtserklärung mit vielen offenen Fragen, allen voran der nach dem Bestandsschutz. Aktionismus ist deshalb nicht angebracht, eine saubere Dokumentation dagegen schon. Sobald ein Referentenentwurf vorliegt, informieren wir an dieser Stelle über den konkreten Inhalt und die Übergangsregelungen.

Sie halten Kryptowährungen und möchten Ihre steuerliche Situation einordnen lassen? Sprechen Sie uns gerne an.

 

 

 

 

Quellen: Haufe Online, „Krypto-Anleger verharren im Dauerfrost" vom 5. August 2026 (Meldung von Christoph Dernbach, dpa); Umfragedaten aus einer repräsentativen YouGov Befragung im Auftrag von BearingPoint.

Dieser Beitrag gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung und stellt keine Anlageberatung dar.

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